Für diesen Bereich stellen wir Ihnen auch Gebärdensprachvideos zur Verfügung.
Die Infos zur Barriere-Freiheit gibt es auch in Leichter Sprache.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.ixnet-projekt.de
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die beteiligten Projektträger sind bemüht, die Internetseite www.ixnet-projekt.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2020 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0
Die Umsetzung in Leichte Sprache erfolgt gemäß dem dafür ausgewiesenen Regelwerk sowie der Gesetzlichen Bestimmungen des BGG und BITV 2.0. Die damit einhergehende Zertifizierung und Überprüfung der Übersetzungsarbeit, durch eine zugelassene Prüfgruppe, ist auf Grund der gesellschaftlichen und persönlichen Kontaktbeschränkungen in Verbindung mit der bestehenden Corona-Kriese derzeit nicht möglich, werden aber zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ixnet-projekt.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Institut für empirische Soziologie
an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
iXNet
Redaktion Portal/Barrierefreiheit
Marienstr. 2
90402 Nürnberg
ixnet[at]ifes.uni-erlangen.de
Telefon: 0911 - 23 565 0
Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren
Beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gibt es eine Durchsetzungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes und der Bundesländer zu lösen.
Sie können die Durchsetzungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Durchsetzungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Durchsetzungsstelle finden Sie alle Informationen zum Durchsetzungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Durchsetzungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgender Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Fax: +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
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