Fördermöglichkeiten und Unterstützung für Arbeitgeber*innen
Eingliederungszuschüsse
Nach Antragsstellung ist eine Förderhöhe bis zu 70 % des Arbeitsentgelts mit der Förderdauer von bis zu 24 Monaten möglich. Nach 12 Monaten vermindert sich die Förderhöhe um 10 Prozentpunkte. Die Antragstellung von Eingliederungszuschüssen erfolgt durch die Arbeitgeber*innen.
Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit
Weiterführende Informationen zu den Eingliederungszuschüssen
Zuschüsse für Aushilfen im Betrieb
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einer Ausbildung, Weiterbildung oder direkt am Arbeitsplatz, z.B. durch Gebärdensprachdolmetscher*innen. Die Assistenz kann immer vom Arbeitgeber*innen beantragt werden.
Ob die Arbeitgeber*innen oder die/der behinderte Arbeitnehmer*in den Antrag stellt, ist von der beantragten Assistenz abhängig. Die Bundesagentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür übernehmen. Eine weitere Alternative stellen die Inklusions- und Integrationsämter dar. In Bayern haben Arbeitgeber*innen auch die Möglichkeit, Leistungen für Arbeitsassistenz beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zu beantragen.
Weiterführende Informationen zu Zuschüssen für Aushilfen im Betrieb
Möglichkeit der Kostenerstattung für die Probezeit
Die Kosten für eine Probebeschäftigung (das sind in der Regel die ersten 6 Monate nach Beschäftigungsbeginn!) können für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erstattet werden.
Weiterführende Informationen zur Möglichkeit der Kostenerstattung für die Probezeit
Weiterführende Beratung und Hilfe
Sie haben Fragen oder möchten beispielsweise mehr zu der Antragstellung oder Rechtsgrundlagen wissen. Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, das zuständige Integrationsamt, und viele weitere Ansprechpartner*innen unterstützen und beraten Sie gerne hinsichtlich Fördermöglichkeiten und Unterstützung für Arbeitgeber*innen.
Unsere Partner
