Assistenzleistungen und Hochschulhilfen
Studierende mit Beeinträchtigungen haben die Möglichkeit, Leistungen der Eingliederungshilfe zu beantragen, damit beeinträchtigungsbedingte Nachteile und Barrieren ein erfolgreiches Studium nicht verhindern bzw. erschweren.
Mehr Informationen zu Hochschulhilfen und Assistenzleistungen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Technische Hilfen und weitere Nachteilausgleich.
Bei Studierenden mit Beeinträchtigungen ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig!
Neben Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen gibt es auch für die Personenkreise von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Hörbeeinträchtigungen personelle und technische Unterstützungsangebote.
Nachteisausgleich bei Prüfungen
Grundsätzlich haben Studierende mit Beeinträchtigung per Gesetz die Möglichkeit, bei Prüfungen, Studien-Leistungsnachweisen und Modulprüfungen im Studium einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Ob und in welcher Form der beantragte Nachteilsausgleich bewilligt wird, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Hochschulen und Universitäten. Eine erste Anlaufstelle bei Fragen zur Beantragung des Nachteilsausgleiches können neben den Dozent*innen auch hochschulinterne Beratungsstellen bzw. Abteilungen für chronisch kranke und beeinträchtigte Studierende sein.
Weiterführende Informationen zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Hier finden Sie Informationen zu den möglichen Formen von Nachteilsausgleichen im Studium.
Für die Beantragung und Gewährung von Nachteilsausgleichen, im Rahmen von Leistungsnachweisen und Prüfungen, sind der Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule zuständig.
Nachteilausgleich – Was kann das im Einzelfall bedeuten?
Verbindliche gesetzliche Vorgaben können nicht gemacht werden, da jeder Nachteilsausgleich sich an der Art und Schwere einer Beeinträchtigung orientiert und situationsbedingte wie auch individuelle Gegebenheiten berücksichtigt. Somit wird der beantragte Nachteilsausgleich von Studierenden mit Beeinträchtigung als Einzelfallentscheidung behandelt.
Mehr Informationen zum Antragsverfahren von Nachteilsausgleichen
Promotion / Habilitation mit Beeinträchtigung
Um eine wissenschaftliche Berufskarriere einzuschlagen, ist eine Promotion meist der nächste Schritt, gegebenenfalls folgt noch eine Habilitation. Derzeit sind Promovierende mit einer Beeinträchtigung noch eine relativ kleine Gruppe und werden vor verschiedene Herausforderungen gestellt.
Mehr Informationen zur Promotion und Habilitation mit Beeinträchtigung
Ansprechpartner*innen und Anträge
Die zuständigen Kostenträger für Leistungen der Eingliederungshilfe sind in der Regel die überörtlichen Sozialhilfeträger. Hilfsmittel und erforderliche Assistenzleistungen müssen daher bei den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern des Bundeslandes beantragt werden, in dem die Person geboren wurde. Zuständigkeit der Landschaftsverbände nach Bundesland
