Finanzierung von Führerschein und Auto
Für Studierende mit Beeinträchtigung kann ein Kraftfahrzeug im Rahmen des Studiums finanziert oder anteilig gefördert werden. Das ist möglich, wenn die Nutzung des öffentlichen Verkehrs mit einem nicht zumutbaren zeitlichen Mehraufwand verbunden wäre bzw. wegen einer bestehenden Mobilitätseinschränkung der öffentliche Personennahverkehr nicht genutzt werden kann.
Weiterführende Informationen zur Finanzierung eines Führerscheins sowie eines eigenen Kraftfahrzeuges für Studierende finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Förderung eines Kraftfahrzeuges für Studierende mit Beeinträchtigung.
Bei Studierenden mit Beeinträchtigungen ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig!
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die einzelnen überörtlichen Sozialhilfeträger für das jeweilige Bundesland aufgelistet. Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger nach Bundesland
Umfassende Informationen zu den beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfen im Studium, zu Antragstellungen und Ansprechpartner*innen finden Sie in diesem PDF-Dokument des Deutschen Studentenwerkes.
Übernahme der Kosten für Taxifahrten oder spezielle Transportdienste
Studierende mit Beeinträchtigungen, die wegen ihrer bestehenden Beeinträchtigung weder am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen, noch ein Kraftfahrzeug bedienen können, haben die Möglichkeit, auf der Grundlage der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung die Übernahme von Fahrtkosten für Taxis oder spezielle Transportdienste beim zuständigen Kostenträger zu beantragen.
Weiterführende Informationen zur Fahrtkostenübernahme von Taxis und Transportdiensten für Studierende mit Beeinträchtigungen
Bei Studierenden mit Beeinträchtigungen ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig!
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die einzelnen überörtlichen Sozialhilfeträger für das jeweilige Bundesland aufgelistet. Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger nach Bundesland
Umfassende Informationen zu den beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfen im Studium, zu Antragstellungen und Ansprechpartner*innen finden Sie in diesem PDF-Dokument des Deutschen Studentenwerkes.
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
Menschen mit Beeinträchtigungen, die neben dem Schwerbehindertenausweis auch eine Wertmarke besitzen, werden im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert. Um eine Wertmarke zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Meistens ist zusätzlich ein jährlicher Pauschalbetrag für den Erwerb der Wertmarke zu entrichten.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen und Kosten zum Erhalt bzw. Erwerb der Wertmarke
Als gesetzliche Grundlage für die unentgeltliche Beförderung mit den öffentlichen Personennahverkehr sind die Informationen im § 228 des SGB IX zu nennen, sofern eine amtlich festgestellte Behinderung nach § 152 des SGB IX vorliegt.
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