Liveübertragung: Finanzielle Stärkung für Menschen mit Behinderungen
Datum 25.09.2024
Alle finanziellen Pflege- und Betreuungsleistungen, über welche Menschen mit Behinderungen in Form des persönlichen Budgets verfügen können, sollen umsatzsteuerfrei geltend gemacht werden. Zumindest fordert dies aktuell die Unionsfraktion des deutschen Bundestages. Der Antrag zur Debatte wird am Mittwoch den 25.09.2024 vorgestellt und in einer Liveübertragung zu verfolgen sein.
Die Unionsfraktion wird sich über den Antrag „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“ am Mittwoch den 25.09.2024 um 16:30 Uhr erstmals beraten. Zum Einstieg in die Sitzung findet eine ca. 40-minütige Debatte statt, anschließend wird der Antrag an die Ausschüsse überwiesen.
In der Vorlage heißt es, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, sich für die Belange und Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, zu deren Umsetzung und Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet hat. Unter Umständen müssen, nach regelmäßigen Prüfungen, bestehende Missstände für Menschen mit Behinderungen behoben werden.
Konkret wird im Kontext dieser angedachten steuerlichen Erleichterung für die Betroffenen von der Bundesregierung verlangt, dass wie im neunten Sozialgesetzbuch festgeschriebene Persönliche Budget für die Belange von Menschen mit Behinderungen durch die geplante Änderung zu stärken.
Die Selbstbestimmungsförderung und die persönliche Entscheidung von Menschen mit Behinderungen soll in diesem Zusammenhang nicht nur sichergestellt werden., sondern durch diese gesetzliche Anpassung bei allen Pflege- und Betreuungsleistungen über das Persönlichen Budgets vereinfachen und die personenbezogene und individuelle Lebensgestaltung dieser Personengruppe forcieren.