Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen auf dem Prüfstand!
Datum 29.09.2023
Am 18.09.2023 fand die 16. SPD-Werkstatträtekonferenz statt. Die Sonderinstitution „Werkstatt für Menschen mit Behinderungen“ besitzt zurzeit enorme Aktualität durch den Abschlussbericht der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Studie „zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“.
Die Werkstatträtekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion stand unter dem Motto "Entgelt und Arbeitsmarkt – Wie geht es weiter mit den Werkstätten?" und wurde auch online übertragen.
Im Hinblick auf die Ergebnisse der aktuellen Forschungsarbeit werden verschiedene Mängel im bestehenden Werkstattsystem aufgezeigt. Beispielsweise die sehr niedrigen Arbeitsentgelte der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder die deutlich ausbaufähigeren Beschäftigungsalternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Auch der staatliche und sozialrechtlich vorgesehene Vermittlungsauftrag durch die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfMB) erfährt bislang eine sehr marginale Umsetzung durch die Träger der WfMB.
Von den 300.000 Werkstattbeschäftigten wurden im Jahr 2019 lediglich 0,35 % auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Diese Kritik an den Sonderinstitutionen ist nicht neu. Sowohl in der Staatenprüfung 2015 als auch im aktuellen Parallelbericht der Zivilgesellschaft von der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte sind Analogien erkennbar.
Um dieser stagnierenden Entwicklung entgegenzuwirken, möchte die SPD-Bundestagsfraktion durch die Erkenntnisse der Werkstatträtekonferenz passende Gesetzesvorhaben vorantreiben und inklusive Transformationsprozesse in dieser Sonderinstitution zur Förderung der beruflichen Teilhabe anstoßen.