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Die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems!

Datum 03.11.2023

Die Gesamtschule Jüchen im Bundesland Nordrhein-Westfalen geht mit gutem Beispiel voran und ist ein Ort gelebter Inklusion.

Bereits mit der Salamanca-Erklärung von 1994 sollte das Thema „Inklusion“ im schulischen Bildungsbereich zu einem wesentlichen Schwerpunkt im Kontext einer bedarfsorientierten und barrierearmen Pädagogik werden.

In der Gesamtschule in Jüchen werden pro Klasse mindestens drei Kinder mit besonderem Förderbedarf gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet. Aufgrund des Fachkräftemangels fehlt es der Gesamtschule jedoch an sonderpädagogischen Lehrkräften. Um eine inklusive Beschulung, ein Lernen in Vielfalt und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern mit Behinderungen zu ermöglichen und sicherzustellen, werden die Lehrerinnen und Lehrer der Bildungseinrichtung von sogenannten Inklusions- Assistenten unterstützt. Diese Assistenzkräfte sind fachlich ausgebildete Personen aus angrenzenden Feldern der sozialen Arbeit und sorgen mit ihrer Tätigkeit dafür, dass eine bedarfsgerechte Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf an Regelschulen stattfinden kann.

Neben der personellen Ausstattung stehen die Schulen in Nordrhein-Westfalen auch vor der Herausforderung, Schulgebäude zu sanieren und barrierearm sowie behindertengerecht zu gestalten. Damit wird deutlich, dass das Recht auf eine inklusive Beschulung und einen gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen sich auch nach 14 Jahren, seit der Ratifizierung der UN-behinderten Rechtskommission (UN-BRK) noch in einem Umsetzungsprozess befindet.

Der Transformationsprozess zu einem flächendeckenden inklusiven und behindertenfreundlichen Schulsystem in Nordrhein-Westfalen ist also noch nicht abgeschlossen, aber die Gesamtschule in Jüchen geht mit gutem Beispiel voran.

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