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Schlechte Bedingungen auch für Menschen mit Behinderungen in Frauenhäusern

Datum 08.08.2024

Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) zeigen auf, dass die Gewalt in Partnerschaften um mehr als 6 Prozent gestiegen ist. Daher fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) schnellstmöglich ein Gewalthilfegesetz auf Bundesebene.

Mehr als 70 Prozent der Gewalt in Partnerschaften ist gegen Frauen gerichtet, so beschreibt es das BKA. Daher gelten Frauenhäuser weiterhin als wichtige Anlaufstelle für Betroffene. Doch sind diese oftmals an vielen Stellen mangelhaft ausgestattet. Besonderen Bedarf gibt es in diesem Zusammenhang bei der Barrierefreiheit in diesen Unterkünften. Annette Krämer, niedersächsische SoVD-Verbandsmitglied für Frauen- und Familienpolitik, fordert neben der grundsätzlichen Verbesserung von Frauenhäusern, dass die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz verabschieden soll. Durch dieses Gesetz sollen Opfer zukünftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Doch nicht nur der Bund muss handeln, sondern beispielsweise im Land Niedersachsen muss der Schutz durch die Landesregierung weiter ausgebaut werden. In dem niedersächsischen Koalitionsvertrag sind entsprechende Ziele verankert, welche sukzessive umgesetzt werden sollten. Angesichts der gravierenden sowie ansteigenden Zahlen von Gewaltsituationen in Paarbeziehungen ist dies der niedersächsischen Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung ein besonderes Anliegen.

Die Problematik der Frauenhäuser in Niedersachsen besteht sowohl wegen der fehlenden Barrierefreiheit als auch durch nicht einheitliche und flächendeckende Finanzierung. Zudem gibt es aktuell zu wenig Plätze, um dem wachsenden Bedarf angemessen zu begegnen. Frau Krämer plädiert an die Landes- und Bundesregierung eine schnelle Verbesserung der Bedingungen herbeizuführen.

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