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Finanzielle Unterstützung zur Förderung der beruflichen Teilhabe

Datum 29.08.2024

Im Jahr 2023 wurden ca. 5400 Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Teilhabeförderung am Arbeitsleben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) finanziell unterstützt.

In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein breitgefächertes Unterstützungssystem für die berufliche Teilhabeförderung von Menschen mit Behinderungen. Je nach Fall- und Ausgangsituation regelt die Sozialgesetzgebung in Deutschland die Zuständigkeit unterschiedlicher Träger im Feld der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe. Egal ob die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter, die Deutsche Rentenversicherung oder die Unfallversicherung, alle Kostenträger möchten nach Möglichkeit, die langfristige sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit von Menschen mit Behinderungen fördern und sicherstellen.

Auch den Landschaftsverbänden als Kostenträgern kommt bei der erfolgreichen Teilhabe und Inklusion dieses Personenkreises auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine tragende Rolle zu. Beispielsweise bei der Finanzierung von Arbeitsassistenz oder durch Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber.

Im vergangenen Kalenderjahr konnten dadurch unter anderem 86 behinderungsgerechte Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben, sofern die individuellen Voraussetzungen und Befähigungen bei Werkstattbeschäftigten vorhanden sind, eine Eingliederungsfunktion auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit den Finanzmitteln aus der Ausgleichsabgabe konnten in diesem Zusammenhang 260 Menschen aus den Werkstätten und Förderschulen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse einmünden.

Trotz der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt und den oftmals enormen Herausforderungen von Menschen mit Behinderungen ein passendes Arbeitsverhältnis zu finden, zeigen diese Beispiele wie inklusive Arbeitsmarktpolitik ganz praktisch aussehen kann.

https://kobinet-nachrichten.org/2024/08/23/finanzielle-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/