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Die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen

Datum 06.08.2024

Auch wenn die Zahl der Arbeitssuchenden mit Behinderung (Schwerbehinderungen) in den vergangenen Jahren gesunken ist, ist dieser Personenkreis oftmals noch von einer strukturellen Diskriminierung betroffen.

Auch im Jahr 2024 wird deutlich, es ist noch ein weiter Weg zur gleichberechtigten Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. So geht aus aktuellen Statistiken hervor, dass die Arbeitslosenquote von Betroffenen ungefähr doppelt so hoch ist als die der nichtbeeinträchtigten Personengruppen. Zudem beschäftigt rund ein Viertel der in Deutschland angesiedelten Unternehmen keine Personen mit anerkannten Behinderungen. Trotz der sozialrechtlich geregelten Verpflichtung des Arbeitgebers ab einer Unternehmensgröße von 20 Personen zahlen viele Unternehmen weiterhin eine Ausgleichsabgabe, die seit Anfang des Jahres und in Abhängigkeit der Anzahl der Beschäftigten in einem Unternehmen zwischen 140 € und 720 € liegen kann. Hier stellt sich die Frage nach dem „Warum“? Schließlich sucht Deutschland händeringend nach gut qualifizierten Fachkräften und würde unter Umständen für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderungen oder ihnen gleichgestellte Personen finanzielle Förderleistungen und Zuschüsse erhalten. So gibt es für die Bundesagentur für Arbeit als ein Träger der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Möglichkeit, Lohnkostenzuschüsse in Form einer Probebeschäftigung oder eines Eingliederungszuschusses zu bewilligen.

Zudem zeigt Eine Studie der Aktion Mensch zur Situation von Frauen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, dass fast die Hälfte der befragten Frauen bereits im Bewerbungsprozess Diskriminierung erlebt haben und auch der Gender-Pay-Gap wird hier sichtbar. So verdienen Frauen mit Behinderungen im Durchschnitt 607€ weniger netto pro Monat als Männer ohne Behinderungen.

Interessant wäre hier zum einen die Frage, in welchen Berufsfeldern Frauen mit Behinderungen im Vergleich zu den Männern arbeiten und ob die Benachteiligungen auch vermehrt bei analogen Tätigkeitsprofilen gegeben sind. Zum anderen bleibt die Frage offen, in welchem Ausmaß die Behinderungen im Sinne eines Disability- Pay-Gaps das Monats-Netto bzw. das Monatsgehalt der Betroffenen negativ beeinflussen.

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