Wie steht es um die Barrierefreiheiten beim Wohnungs- und Denkmalbau in Deutschland?
Datum 14.07.2025
Das deutsche Baurecht der Bundesländer sollte sich an den vorgegebenen EU-Behindertenrechtskonvention halten und orientieren. Doch wie barrierefrei gestaltet sich der aktuelle Wohnungsbau in Deutschland?
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts hat die Bauordnungen und Denkmalschutzgesetze der Länder hinsichtlich u.a. der Fragen werden die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Wohnungsbau, aber auch bei Denkmälern berücksichtigt? Können die Länder sanktionieren, wenn die Vorgaben zum barrierefreien Bauen verletzt werden? Und ist das Genehmigen standardisierter Bautypen eine Gefahr für Barrierefreiheit?
Nach den ausgiebigen Untersuchungen der Monitoring-Stelle Behindertenrechtskonvention gibt es noch genügend Bedarf, was die aktuelle Barrierefreiheit im Bereich wohnen angeht. Auch wenn es unterschiedliche Ausübungen in den einzelnen Ländern gibt, ist der Anteil barrierefreier Wohnungen übergreifend zu niedrig. Gleichzeitig sind Sanktionen bei Verstößen bei den Barrierefreiheitsvorgaben kaum vorhanden.
„Für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft sind barrierefreie Wohnungen unerlässlich. Es sind aber nur etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland so barrierefrei, dass man dort auch wohnen kann, wenn man auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention.
Das Institut plädiert daher für eine Überarbeitung der Musterbauordnung. Schon jetzt können und sollten die einzelnen Länder ihre Landesbauordnungen überarbeiten und sich im Zuge dessen für mehr Barrierefreiheiten und damit verbundene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aller einsetzen.