Der neue Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK ist da!
Datum 04.09.2023
Anlässlich der 2. und 3. Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss der Vereinten Nationen legt die Zivilgesellschaft den 2. Parallelbericht vor.
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind die Rechtsbestimmungen dieser supranationalen Konvention für Deutschland verpflichtend. Im Zuge dessen müssen die Bundesregierung und die einzelnen Bundesländer die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen fördern und entsprechend der rechtlichen Vorgaben umsetzen. Die Fortschritte und Umsetzungsbemühungen der Bundesrepublik Deutschland werden in diesem Zusammenhang in regelmäßigen Abständen vom UN-Fachausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen überprüft.
Neben dem Staatenbericht der Bundesregierung fungiert ebenso der verfasste Parallelbericht der Zivilgesellschaft als Überprüfungs- und Bewertungsgrundlage.
Dieser Parallelbericht, herausgegeben von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, ist seit dem 15. August 2023 auch in einer deutschen Fassung veröffentlicht.