Kritik am Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG)
Datum 03.07.2023
Kritik am Referentenentwurf des RISG von Aktivist*innen, Behindertenverbänden und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel.
Die Pläne von Jens Spahn von der CDU scheinen mit dem neuen Stärkungsgesetz im Reha- und Intensivpflegebereich eindeutig zu sein. Häusliche Krankenpflege nach den sozialgesetzlichen Regelungen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) soll nur noch in Ausnahmefällen erlaubt und bewilligt werden. Dieser Gesetzentwurf stößt nicht nur bei Aktivistinnen und den Behindertenverbänden auf Proteststimmung, sondern führte auch zu einer Stellungnahme vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Jürgen Dusel wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vorgesehene Gesetzesänderung gegen die inhaltlichen Bestimmungen des Artikel 19 „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“ der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) verstoßen würde. Nach der supranationalen Völkerrechtskonvention haben Menschen unabhängig von ihren Beeinträchtigungen das Recht, ihren Wohnort und ihre Wohnraumgestaltung frei zu wählen und darüber selbstständig zu entscheiden.
Die Diskussion über das geplante sowie umstrittene Gesetz des Vizevorsitzenden der Christlich Demokratischen Union (CDU) nahm am Wochenende beim Tag der offenen Tür des Bundesministeriums für Gesundheit weiter Fahrt auf und hatte Protestaktionen zufolge.
Mit der weiteren Zunahme der kritischen Stimmen im Hinblick auf die Umsetzung des Gesetzesvorhabens und der laufenden Petition gegen den aktuellen Referentenentwurf, mit bislang rund 6000 Unterzeichner*innen, hat auch die mediale Aufmerksamkeit zugenommen.
Die bislang vorgesehenen gesetzlichen Regelungen des neuen Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG) würden für zahlreiche Betroffene mit Behinderungen und ihren medizinischen Versorgungsbedarfen einschneidende Änderungen in ihrer Lebensführung und ihrem Selbstbestimmungsrecht bedeuten. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die kürzlichen Protestaktionen aus der vergangenen Woche im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren haben werden.