Navigation und Service

Die Geschichte der Grundgesetzergänzung in Artikel 3, Absatz 3

Datum 17.06.2024

Im Jahre 2024 gibt es zwei große Jubiläen zu feiern: Zum einen besteht das Grundgesetz seit 75 Jahren zum anderen sind 30 Jahre vergangen, seitdem das Diskriminierungsverbot gegenüber Menschen mit Behinderungen in die Deutsche Verfassung integriert wurde. Was genau bedeutet das für die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Der Frage wurde nun von dem Aktivisten und Autor H-Günter Heiden in seinem neuen Buch „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994“ nachgegangen.

Der Einsatz für die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen war ein besonders kräftezehrender Weg. Denn auch wenn es heutzutage selbstverständlich erscheinen mag, dass vor dem Gesetz alle gleich sind, gilt dies erst seit 1994 auch offiziell. Seitdem heißt es laut Grundgesetz in Artikel 3, Absatz 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Wie dieser Kampf für die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen vor 30 Jahren verlief wird in dem Buch welches am 19.06.2024 veröffentlicht wird aus autobiographischer Sicht aufgezeigt.

Die Thematik der Behindertenrechtsbewegung hat dabei an Brisanz nicht verloren. Denn auch gegenwertig muss sich die Behindertenbewegung beispielsweise stetig dafür engagieren bzw. einsetzen, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reformen zum Behindertengleichstellungsgesetz oder zur UN-Behindertenrechtskonvention von der aktuellen Regierung durchgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Hintergrund der Gesetzesreform