Inklusion in Deutschland – eine ernüchternde Bilanz!
Datum 21.08.2024
Ähnlich wie der UN-Fachausschuss der Vereinten Nationen in der Staatenprüfung im August 2023, kommt auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in seinen Videobeitrag im Frühjahr 2024 zu einer schlechten Note im Hinblick auf die Umsetzung von Inklusion und Teilhabe in der Bundesrepublik Deutschland.
Grundsätzlich sind die Teilhabe und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht nur durch die 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die Regierung Deutschlands verbindliche Gewährleistungspflichten geworden. Auch das Grundgesetz, mit seinen Grundrechten, der Verpflichtung sowie Achtung der internationalen Menschenrechtcharta von 1948 und dem Gleichbehandlungsgebot unterstreicht die geltende Rechtsprechung zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe dieses Personenkreises am gesellschaftlichen Leben. Auch 15 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-BRK drängen sich in vielen gesellschaftlichen Lebensbereichen vielschichtige Handlungsbedarfe auf, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen und Lebenskontexten zu geben. Zentrale Handlungsfelder sind dabei unter anderem Bildung, Barrierefreiheit und Beschäftigung. Im Videobeitrag des WDR wird zudem auf eine entsprechende Studie der Aktion Mensch verwiesen, welche die stark ausbaufähigen Inklusionsbemühungen verdeutlichen. Wichtig ist es, bei gesellschaftlichen Entwicklungen und Fortschritten die diversen Betroffenengruppen mitzudenken und deren Partizipation zu ermöglichen . Darüber hinaus sind die separierenden sowie traditionellen Sondersysteme, wie beispielsweise die Förderschulen oder auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bereits seit der ersten Staatenprüfung im Jahr 2015 ein zentraler Kritikpunkt des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK.
Neben zahlreichen Kritikpunkten wird in den Videobeitrag von Josef Kaiser auch auf positive Entwicklungen und Fortschritte wie die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eingegangen.
Es braucht also weiterhin engagierte Betroffene, politischen Aktivismus und eine starke Lobby, um Inklusion langfristig in gesellschaftliche Strukturen und in das gemeinschaftliche Leben einzubetten.
Weitere Informationen zum Videobeitrag des Westdeutschen Rundfunks