Forderungen nach einem Nachteilsausgleichgesetz!
Datum 29.08.2024
Kaum ein Thema ist in der Inklusions- und Teilhabeförderung von Menschen mit Behinderungen so essenziell wie der Erhalt von notwendigen Unterstützungsleistungen und Nachteilsausgleichen. Dabei wird oftmals direkt eine Assoziation zur Teilhabe am Arbeitsleben hergestellt. Aber Nachteilsausgleiche können für Betroffene, je nach Situation und Bedürfnislage grundsätzlich in allen Teilhabefeldern des gesellschaftlichen Lebens von Bedeutung sein.
Auch wenn viele Unterstützungsmöglichkeiten in der bundesweiten Sozialgesetzgebung verankert sind, ist der Anspruch von betroffenen Menschen mit Behinderungen keineswegs immer sichergestellt. Aus diesem Grund fordern zahlreiche behindertenpolitische Verbände und ihre Aktivistinnen und Aktivisten, wie z.B. der Verein Mobil mit Behinderung (MMB) in Kooperation mit ABiD, BSK, DGM, Das Zahnrad, Deutscher Gehörlosenbund, ForseA, HSP, IDM-Stiftung, Samuel Koch und Freunde, Sozialhelden und Sozialdenker und anderen, eine grundlegende Reform des sozialen aktuellen Sicherungssystems in Form eines Nachteilsausgleichgesetzes. Ziel dieses neuen Leistungsgesetzes ist, das Menschen mit Behinderungen die notwendigen Unterstützungsleistungen erhalten, um die Lebensqualität zu verbessern sowie die gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit aller Mitbürger weiter voran zu treiben.
Ob und in welcher Form diese Forderungen seitens der Verbände umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.