Brandenburg – Erhöhung des Blindengeldes und Einführung des Taubblindengeldes
Datum 10.07.2024
Der Brandenburger Landtag hat beschlossen: Zum 1. Juli wird aus dem bisherigen Landespflegegeld ein Teilhabegeld. Dies bringt viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen mit sich.
Durch das neue Gesetz erhöht sich das Blindengeld in Brandenburg von 345,80 Euro nun auf 425 Euro pro Monat. Bis zum 18. Lebensjahr erhalten Empfängerinnen und Empfänger die Hälfte des Geldes. Das nun neu eingeführte Taubblindengeld beträgt 850 Euro für Betroffene.
Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderungen in Pflegeheimen oder analogen Wohnformen erhalten ab sofort ein gekürztes Teilhabegeld. Pflegeleistungen werden dabei nur noch teilweise angerechnet.
Der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) Hans-Werner Lange zeigt sich sehr erfreut über die neue Entwicklung: „Ich danke allen, die sich für die Verbesserungen engagiert haben. Hier wird deutlich, dass sich die starke und hartnäckige Interessenvertretung der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe auszahlt!“
Gleichzeitig ermutigt er auch andere Bundesländer sich wie Brandenburg für tiefergehende Veränderungen und Verbesserungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Dies würde auch bedeuten, eine bundesweite Anhebung das Blindengeldes anzustreben, um dieses wichtige Teilhabeverbesserung ortsunabhängig zu garantieren.
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