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Änderung bei der Ausgleichsabgabe

Datum 26.01.2024

Das ändert sich ab dem 1.1.24 bei der Ausgleichsabgabe!

Zum 01. Januar 2024 ist die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe in Kraft getreten.

 Arbeitgeber*innen, die trotz Beschäftigungspflicht bisher keine Arbeitnehmer*innen mit einer Schwerbehinderung einstellen, sind davon betroffen.

 Die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 ist erstmals am 31. März 2025 zu zahlen.

Bei der Höhe der Ausgleichsabgabe gibt es eine neue Staffelung:

  • Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich 20 bis weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen: 210 Euro.
  • Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich 40 bis weniger als 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen: 410 Euro.
  • Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 60 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen: 720 Euro.

 Die Mittel der Ausgleichsabgabe dürfen ab dem 1. Januar 2024 zudem nur noch zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben verwendet werden. Eine nachrangige Mittelverwendung zur institutionellen Förderung – insbesondere von Werkstätten für behinderte Menschen – ist nicht mehr möglich.

iXNet wünscht sich einen konstruktiven Austausch mit allen Akteur*innen, damit Akademiker*innen mit Behinderung die bestmöglichen Karrierechancen erhalten.

 Weiterführende Informationen:

BMAS: BMAS_Infos_zur_Ausgleichsabgabe

RehaDat: RehaDat_Infos_zur_Ausgleichsabgabe