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Diese Änderungen gelten für Menschen mit Behinderungen seit dem Jahr 2024

Datum 26.06.2024

Im Jahr 2024 wurden rechtliche Neuerungen für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Welche Veränderungen haben sich daraus ergeben?

Die vielen Neuerungen für Menschen mit Behinderungen seit diesem Jahr verteilen sich auf unterschiedliche Lebensbereiche. Dazu zählen unter anderem Änderungen im Betreuungsrecht, beim Pflegegeld oder Neuregelungen bei der Eingliederungshilfe. Im Folgenden schauen wir auf einzelne Beispiele, bei denen die Auswirkungen der neuen Gesetze klar sichtbar werden.

Eingliederungshilfe: Für leistungsbeziehende Personen in der Eingliederungshilfe wurde der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen erhöht. Ab jetzt gelten statt den bislang 61.110 Euro als Freibetrag 63.630 Euro. Der Besitz eines angemessenen Kraftfahrzeugs zählt seit diesem Jahr dabei auch nicht mehr als Vermögen.

Pflegeunterstützungsgeld: Seit 2024 gilt für jeden pflegebedürftigen Menschen, dass zukünftig das Pflegeunterstützungsgeld jedes Jahr neu beantragt werden kann.

Genehmigungsfiktion von Leistungen: Integrationsämter besitzen seit 2024 eine Genehmigungsfiktion von Leistungen. Seither gilt, dass über gestellte Anträge innerhalb von sechs Wochen entschieden werden muss, ansonsten gelten diese als automatisch bewilligt.

 Weitere Neuerungen bezüglich der Gesetze für Menschen mit Behinderungen seit dem Jahr 2024