Navigation und Service

Wohnen

Im Rahmen der Arbeitssuche kann die Frage nach den bestehenden Wohnmöglichkeiten im Umfeld des Arbeitgebers aufkommen. Beispielsweise wenn das Pendeln vom bestehenden Wohnort zum Arbeitsplatz mit zu hohen zeitlichen Ressourcen oder körperlichen Belastungen verbunden ist. Gerade für Menschen mit Behinderungen können bedarfsgerechte Wohnanlagen in unmittelbarer Umgebung des Arbeitsplatzes von großer Bedeutung sein, wenn es um die Vereinbarkeit von Behinderung und Erwerbsarbeit geht.

In Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum ein knappes Gut ist, sehen sich Menschen mit Behinderungen hier besonderen Problemlagen und Herausforderungen ausgesetzt:

Welche Wohnungsanbieter gibt es? Wie bekomme ich einen Überblick über barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnungen in der jeweiligen Stadt? Und wer kann mich bei der Wohnungssuche unterstützen? Dies sind einige Fragen, mit denen es sich im Falle eines Umzuges zu beschäftigen gilt.

Wohnungsanbieter und Wohnungsgesellschaften

Bei der Suche nach einer geeigneten barrierefreien Wohnung vermitteln bundesweite Wohnungsanbieter und Wohnungsgesellschaften, wie z.B. Vonovia, Deutsche Wohnung, Degewo, oder die LEG einen ersten Überblick über den aktuellen Wohnungsmarkt:

Darüber hinaus bieten auch aktuell führende Online-Wohnportale die Möglichkeit, speziell nach barrierefreien Wohnungen zu suchen bzw. filtern:

Wohnungsamt und Wohnungsvermittlung

Wohnungsämter sind häufig Teil der Stadt- und Kommunalverwaltung und unterstützen auf Anfrage bei der Suche nach geeigneten Wohnungen in ihrem Verwaltungsgebiet. Das zuständige Wohnungsamt lässt sich in der Regel in wenigen Minuten online recherchieren. Die Antragsformulare, Ansprechpartner*innen sowie weitere Informationen zur Antragstellung sind grundsätzlich auf dem jeweiligen Internetauftritt hinterlegt oder können telefonisch bzw. per E-Mail angefordert werden. Oftmals verfügen Wohnungsämter auch über Informationen hinsichtlich kleiner, kommunaler privater Wohnungsanbieter und besitzen einen Überblick über möglicherweise städtisch oder kommunal geförderte Mietwohnungen. Diese Immobilien sind meistens in ihrer Anmietung deutlich günstiger als Mietobjekte privater Wohnungsgesellschaften sind aber häufig auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (z.B. niedriges Einkommen, eine Behinderung, usw.)

Wofür brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?Voraussetzungen und Antragsverfahren

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wird amtlich von der Stadtverwaltung oder dem jeweiligen Wohnungsamt ausgestellt. Diese Bescheinigung berechtigt Wohnungssuchende, eine öffentlich geförderte Sozialwohnung zu beziehen, deren Miete oft günstiger ist als im Ortsvergleich. Um anspruchsberechtigt zu sein, darf unter anderem das Einkommen nicht oberhalb der individuell errechneten Einkommensgrenze liegen.

Weiterführende Informationen zum Wohnberechtigungsschein 

Beratungs- und Anlaufstellen