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Unterstützung

Das Leben mit Behinderungen kann im Alltag und je nach Lebenssituation unterschiedliche Barrieren Herausforderungen und Problemlagen bereithalten. Viele Menschen mit Beeinträchtigungen haben dadurch in ihrer täglichen Lebensgestaltung oftmals zeitliche Mehraufwendungen und Belastungen, die Menschen ohne Beeinträchtigung so nicht tragen müssen. Ähnlich wie bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben versucht der Gesetzgeber mit unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen diesen besonderen Mehrbelastungen und individuellen Bedürfnisse aufzufangen, abzumildern und entgegenzuwirken.

Mit der gesetzlichen Revision des Neunten Sozialgesetzbuches „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ sind sowohl das Antragsverfahren als auch die daran anknüpfenden Entscheidungs- und Bewilligungsprozesse dialogischer und individueller gestaltet worden. So ist im Rahmen des Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens, bei der Entscheidung über notwendige Teilhabeleistungen eine Begegnung auf Augenhöhe vorgesehen. Im Rahmen der Bedarfsermittlung wird sich daher viel stärker an den Wünschen und Bedürfnislagen sowie der persönlichen Sicht des Betroffenen orientiert. Gleichwohl wird ggf. eine medizinische Sicht oder die Einschätzung von Personen aus dem direkten sozialen Umfeld ebenso bei der Feststellung der benötigten Teilhabeleistungen eingeholt. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird das Empowerment, die Selbstbestimmung und die Mündigkeit des Leistungsberechtigten bei der Entscheidungsfindung stärker gewichtet.

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)

Menschen die im Rahmen der Alltagsbewältigung einen Unterstützungsbedarf besitzen und zum Anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX (Eingliederungsrecht) gehören, können ein Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger stellen.Mehr: Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)

Persönliche Assistenz

Ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben ist der Traum von vielen Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen. Mit dem Persönlichen Budget besteht ein gesetzlicher Anspruch, Teilhabeleistungen in einer anderen Leistungsform zu beziehen.Mehr: Persönliche Assistenz

Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen können mitunter für den weiteren Lebensverlauf, den beruflich-schulischen Werdegang sowie für die Entwicklung der eigenen Zukunftsperspektive entscheidend sein. Auch hinsichtlich der Frage notwendiger therapeutischer Unterstützung aufgrund eines spezifischen Behinderungshintergrundes oder die Unterstützungsmöglichkeiten im tertiären Bildungssektor (z.B. Hochschulen, Berufskollegs, weiterführende Bildungseinrichtungen) gibt der Gesetzgeber antworten.Mehr: Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Pflegeleistungen und Hilfe zur Pflege

Für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen oder körperliche Erkrankungen bei der täglichen Pflege auf Unterstützung angewiesen sind, hat der Gesetzgeber mit dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Leistungen der Pflegeversicherung als eine weitere Säule der Sozialversicherungen eingeführt.Mehr: Pflegeleistungen und Hilfe zur Pflege