Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
Menschen die im Rahmen der Alltagsbewältigung einen Unterstützungsbedarf besitzen und zum Anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 99 SGB IX (Eingliederungsrecht) gehören, können ein Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger stellen.
Neben einem Eingliederungshilfegrundantrag besitzen die unterschiedlichen Bundesländer eigene Bedarfsermittlungsinstrumente, um die Bedürfnislagen zu eruieren und in ein passendes Leistungsangebot zu überführen. Die Leistungserbringer von ABW-Leistungen sind Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, die entsprechende Rahmenverträge mit dem jeweiligen Landschaftsverband/Kostenträger haben. Die großen Wohlfahrtsträger, wie z.B. die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie, die Lebenshilfe e.V. oder das Deutsche Rote Kreuz verfügen meistens über ein breit angelegtes Unterstützungs- und Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen
Beispiele möglicher Leistungen im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens:
- Psychosoziale Begleitung im Alltag
- Entlastungsgespräche zu Herausforderungen und Problemlagen
- Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags
- Begleitung und Unterstützung bei Arztbesuchen
- Begleitung und Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
- Unterstützung und Begleitung bei Einkäufen des täglichen Bedarfs
- Unterstützung im Haushalt
- Unterstützung und Hilfestellung bei der Freizeitgestaltung
- Unterstützung und Hilfestellung beim Aufbau sozialer Netzwerke und sozialer Beziehungen
In der Regel dienen diese Unterstützungsleistungen der Verselbstständigung des jeweiligen Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig wird zwischen sogenannten Erhaltungs- und Veränderungszielen unterschieden. Ersteres benennt Zielsetzungen, die dazu dienen, die Lebensqualität oder ein Entwicklungsstand zu erhalten. Bei den Veränderungszielen geht es darum, Kompetenzen zu erwerben, sich Fähigkeiten und Wissen anzueignen oder Problemlagen und Herausforderungen konstruktiv und lösungsorientiert zu bewältigen.
Beratungsangebote und Anlaufstellen für das Ambulant Betreute Wohnen
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Neben diesen Beratungsstellen verfügt in der Regel auch der Kostenträger über ein gesetzlich verankertes Beratungs- und Unterstützungsangebot und hat damit einhergehend auch eine Beratungs- und Unterstützungspflicht.