Förderung, Unterstützung und Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen
Bei der Frage nach Unterstützungsleistungen und Förderungen bei der Existenzgründung von Menschen mit Behinderungen muss zwischen sozialrechtlichen Leistungsansprüchen zur beruflichen Teilhabe und den finanziellen Hilfen zur Umsetzung der Unternehmensgründung unterschieden werden.
Hinsichtlich bestehender behinderungsbedingter Unterstützungsbedarfe zur Teilhabe am Arbeitsleben wird eine anerkannte (Schwer-)Behinderung oder eine Gleichstellung vorausgesetzt. Weitere Bedingungen für die Gewährung von Unterstützungsleistungen sind die persönliche und fachliche Eignung, die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Erwerbsarbeit sowie letztlich die Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes durch die selbstständige Tätigkeit.
Im Hinblick auf die Finanzhilfen und Unterstützungsangebote bei der Unternehmensgründung kann zwischen klassischer Förderung und Darlehen und Zinszuschüssen differenziert werden.
Klassische Förderung und Hilfen bei der Existenzgründung
Zu den klassischen Förderungen gehören z. B. Gründungszuschüsse und das Einstiegsgeld. Die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss sind, dass die selbstständige Tätigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird und Arbeitslosengeldansprüche von noch mindestens 150 Tagen bestehen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Arbeitslosengeldanspruch und wird zunächst für sechs Monate gewährt. Alle nötigen Voraussetzungen müssen von sogenannten „fachkundigen Stellen“ bescheinigt werden.
Darlehen und Zinszuschüsse
Diese Leistungen umfassen nur Investitions- und Anschaffungskosten. Voraussetzungen sind, dass eine anderweitige Arbeitsmarktintegration besonders schwierig wäre und dass sich die beantragte Leistung zur beruflichen Eingliederung eignet. Die Leistung wird gewährt, wenn die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit gegeben sind und die Tätigkeit den Lebensunterhalt sicherstellen kann sowie zweckmäßig ist. Die Antragsstellung erfolgt bei dem Integrationsamt, in dessen Bereich der Firmensitz liegt. In Bayern übernimmt die Arbeit des Integrationsamtes das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Weiterführende Informationen und mögliche Kontaktstellen
Eine Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittelausgaben erfolgt in der Regel über Darlehensförderprogramme, wie etwa der ERP-Gründerkredit - Startgeld von der KfW (wenn der Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro liegt). Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro (davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel) gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer*innen mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067 oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.
Die Bundesländer unterstützen Existenzgründer*innen mit je eigenen Förderprogrammen. Sie können sich über die Internetseite https://www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung für Sie angeboten werden.
Als Selbständiger Mensch mit Behinderung können Sie auch das Integrationsamt vor Ort (www.integrationsaemter.de) wegen möglicher Förderung kontaktieren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Infotelefon des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu Mittelstand und Existenzgründung wenden:
Tel.: 030-340 60 65 60
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
(BMWi, 2017)