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Das Bewerbung- und Vorstellungsgespräch

Wenn die Bewerbung die erste Hürde genommen hat und in die engere Auswahl gekommen ist, steht in der Regel ein Vorstellungsgespräch an. Das persönliche Vorstellungsgespräch bietet Bewerber*innen und auch Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, sich ein genaueres Bild über den Anderen zu machen.

Bei einem Bewerbungsgespräch kann der erste Eindruck entscheidend sein. Umso wichtiger ist folglich eine gute Vorbereitung auf dieses wichtige Gespräch. Wie so eine Vorbereitung aussehen kann und was es bei einem Vorstellungsgespräch zu beachten gibt, ist kein Staatsgeheimnis und kann infolgedessen gelernt werden sowie maßgeblich zum eigenen Bewerbungserfolg beitragen.

Ein sicheres Auftreten, das Tragen seriöser oder branchenüblicher Kleidung und eine Auseinandersetzung mit dem Unternehmen, seinem Leitbild, seiner Philosophie und seiner Zielsetzung sind wichtige Aspekte im Vorbereitungsprozess. Auch die eigene Bewerbungsmotivation kann im Bewerbungsgespräch angefragt werden. Die Arbeitgeber*innen entscheiden auf Grundlage dieses ersten, persönlichen Austausches, ob die Bewerbungskandidat*innen sich für die ausgeschriebene Stelle eignen, gut in die eigene Unternehmensstruktur und Kultur passen und eine personelle Bereicherung für das Unternehmen sind.

Stellenausschreibung - Benachteiligungen vermeiden

Fragerecht: Die Frage nach der Beeinträchtigung von Arbeitgeber*innen im Bewerbungsgespräch ist grundsätzlich nicht zulässig. Rechtlich gilt hierbei das Diskriminierungsverbot für beeinträchtigte Menschen. Für den bzw. die Bewerber*in besteht keine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage. Das Fragerecht gestattet Arbeitgeber*innen jedoch die Ausnahme, nach der Beeinträchtigung einer Bewerberin oder eines Bewerbers fragen zu dürfen, wenn ggf. durch eine Beeinträchtigung bzw. Behinderung wesentliche und entscheidende Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes nicht gewährleistet werden können.

Weitere Details und genaue Informationen für Bewerber*innen mit Behinderung und worauf sie bei Ihrer Bewerbung und im Bewerbungsverfahren achten sollten, finden Sie z. B. auf den Seiten von EnableMe oder in der in der Broschüre „Erfolgreich bewerben“ des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker im Download-Bereich.

Gespräch

Alle Ämter und Behörden sind zur Einladung von Bewerber*innen mit Beeinträchtigung zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Hierbei kann die Erwähnung bei offensichtlichen Beeinträchtigungen (z.B. Rollstuhl) hilfreich sein, damit die Personalabteilung sich vorbereiten kann (z.B. Organisation eines rollstuhlgerechten Raumes). Bei weniger offensichtlichen Beeinträchtigungen entscheiden sich Bewerber*innen häufig, die Beeinträchtigung nicht zu erwähnen, um dann im Vorstellungsgespräch und im weiteren Stellenbesetzungsverfahren keine Vorbehalte zu wecken bzw. auszuräumen.

Eine Offenbarungspflicht des Bewerbers / der Bewerberin besteht, wenn wegen der Beeinträchtigung die vorgesehene Arbeit nicht bzw. nur eingeschränkt ausgeübt werden kann. Alle Aspekte, die sich nicht auf die konkrete Arbeitsleistung auswirken, müssen nicht mittgeteilt werden.