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Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Mit Beginn der Stellensuche, steht die Anfertigung von Bewerbungsunterlagen an. Hinsichtlich des Aufbaus und der Aufbereitung der Bewerbung gibt es einige allgemeine Standards. Darüber hinaus ist es aber möglich, dass potentielle Arbeitgeber*innen noch zusätzliche Dokumente im Rahmen ihrer Stellenausschreibung einfordern. Die einzureichenden Dokumente und Zeugnisse sowie die Bewerbungsfrist stehen üblicherweise im Ausschreibungstext des zu besetzenden Arbeitsplatzes.

Hinsichtlich möglicher individueller Unterschiede im Ablauf des Bewerbungsverfahrens und der Eignungsklärung kann prinzipiell zwischen Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst und im privatwirtschaftlichen Sektor unterschieden werden.

Bei einer Bewerbung im Öffentlichen Dienst gibt es bestimmte Feinheiten, auf die Bewerber*innen bei der Anfertigung und Finalisierung ihrer Bewerbungsunterlagen achten sollten. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung kann es sinnvoll sein, sich mit der Schwerbehindertenvertretung (SEV) des Unternehmens, der Organisation oder der Behörde in Verbindung zu setzen. Hier können spezifische Fragestellungen rund um das Arbeiten mit Behinderungen gestellt und beantwortet werden. Kenntnisse über bauliche Gegebenheiten des vielleicht zukünftigen Arbeitsplatzes, der betrieblichen und arbeitsorganisatorischen Rahmenbedingungen sowie den individuellen bzw. persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten können, je nach Art und Ausmaß der eigenen Beeinträchtigung, an Bedeutung gewinnen. Letztlich kann es zudem hilfreich sein, mit der SEV des potentiellen Arbeitgebers Kontakt aufzunehmen, um sich auf die Bewerbung und das daran anschließende Verfahren bestmöglich vorzubereiten.

Aber welche Unterlagen gehören jetzt eigentlich in eine klassische Bewerbung?

Eine vollständige Bewerbung besteht in der Regel aus einem Anschreiben, dem Lebenslauf (Curriculum Vitae = CV) und Zeugnissen (Bildungszeugnisse, Arbeits- und Praktikumszeugnisse), die Ihre Qualifikation nachweisen und Aufschluss über Ihre bisherigen Aufgabengebiete geben. Im Internet finden sich verschiedene Musterbeispiele, wie ein Bewerbungsanschreiben sowie ein Lebenslauf zu verfassen sind und wie die Bewerbungsunterlagen visuell gestaltet werden können. Darüber hinaus ist aber auch ein gewisser Spielraum bei der Ausgestaltung und dem Layout der eigenen Bewerbung gegeben.

Ist die Angabe und Beschreibung der eigenen Behinderung in den Bewerbungsunterlagen sinnvoll?

Die Frage, ob und in welcher Form man im Rahmen der Bewerbung auf die Behinderung hinweisen sollte, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Hier spielt die individuelle Situation eine entscheidende Rolle. Handelt es sich zum Beispiel um eine sichtbare oder nicht sichtbare Behinderung? Ergeben sich durch Behinderungen Einschränkungen, die am Arbeitsplatz beachtet werden müssen? Im Einzelfall kann eine kurze Beschreibung der Behinderung ohne Fachbegriffe hilfreich sein, damit das Unternehmen oder der Betrieb einen besseren Einblick in die persönliche Lebenssituation erhält und auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht nehmen kann. Das Ansprechen der Behinderung sollte aber nicht dazu führen, dass die eigenen Qualifikationen und fachlichen Expertisen in den Hintergrund rücken bzw. unsichtbar werden. Die Fachkompetenz und die Softskills sollten bei der Stellenbesetzung die stärkste Gewichtung besitzen.

Tipps und Hinweise zu dem Thema finden Sie in der Broschüre „Erfolgreich bewerben“ des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker im Download-Bereich.

Außerdem hat die Universität zu Köln im Rahmen eines Projekts die Plattform Sag ich´s entwickelt. Die Seite soll Arbeitnehmer*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dabei unterstützen, einen für sich passenden Umgang mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu finden.