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Unterstützung und Nachteilausgleich im Studium

Für Studierende mit Beeinträchtigung kann ein Kraftfahrzeug im Rahmen des Studiums finanziert oder anteilig gefördert werden. Dies ist möglich, wenn die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit einem nicht zumutbaren zeitlichen Mehraufwand verbunden wäre bzw. wegen einer bestehenden Mobilitätseinschränkung der öffentliche Personennahverkehr nicht genutzt werden kann.

Hilfen und Unterstützung zum Besuch einer Hochschule

Studierende mit Beeinträchtigungen haben die Möglichkeit, Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90ff des SGB IX zu beantragen, damit beeinträchtigungsbedingte Nachteile und Barrieren einem erfolgreichen Hochschulabschluss nicht im Wege stehen oder nachteilig erschweren. Der Gesetzgeber hat diese speziellen Hilfen für angehende Akademiker*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung im § 112 des Neunten Sozialgesetzbuches verankert um die Teilhabe an Bildung und die Chancengleichheit dieses Personenkreises zu ermöglichen bzw. sicherzustellen.

Bei Studierenden mit Beeinträchtigungen ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig!

Im Rahmen der Hilfe- und Unterstützungsleistungen zum Besuch einer Hochschule für Studierende mit einer Behinderung sind verschiedene Entlastungsleistungen und Nachteilsausgleiche möglich, um ein behindertengerechtes und bedarfsorientiertes Leben im Studium zu realisieren. So umfassen die Leistungen der Eingliederungshilfe als Hochschulhilfe beispielsweise Assistenzleistungen, die mit einer Arbeitsassistenz vergleichbar sind. Auch Hilfsmittel bzw. technische Hilfen wie u.a. ein Handtastaturen, spezielle Bildschirme, eine notwendige Sprachsoftware, Lesebrillen oder Notebooks gehören ebenfalls zum Leistungsrepertoire, die von dem überörtlichen Sozialhilfeträger als Nachteilsausgleich gewährt werden können. Daneben gibt es auch die Möglichkeit Mobilitätshilfen, z.B. ein Auto oder spezielle Fahrdienste als Hilfe zur Erreichung der Hochschule oder Gebärdensprachdolmetscher*innen für Vorlesungen oder Seminare finanziert zu bekommen.

Verschiedenste Personengruppen von Menschen mit Behinderungen benötigen beim Besuch der Hochschule und zur erfolgreichen Absolvierung des Studiums unterschiedliche Unterstützungsleistungen und Hilfsmittel. Studierende mit einer körperlichen Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen Nachteilsausgleiche als Student*innen mit einer Hör- oder Sehbeeinträchtigung bzw. Erblindung. Die nachfolgenden Links gehen gezielt auf die Bedarfe und auf bestimmte Behinderungsbilder ein:

Ein weiterer Personenkreis von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind seelisch/psychisch beeinträchtigte Personen, die in der Hochschullandschaft eine zunehmende Erscheinung und ein wachsendes Phänomen kennzeichnen. Aber wie geht das eigentlich: „Studieren mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung?“

Bei der Gewährung von notwendigen Nachteilsausgleichen aufgrund von z.B. einer Depression, bipolaren Störung usw. ist oftmals die Einschätzung des Ausmaßes und der Schwere der vorliegenden seelischen Behinderung problematisch, wenn es um die Bewilligung benötigter bedarfsorientierte Hilfe- und Unterstützungsleistungen geht. So können Studienleistungen und Prüfungen sehr stark von psychischen Beeinträchtigungen beeinflusst werden und den erfolgreichen Hochschulabschluss gefährden. Zu einer diesbezüglich ähnlichen Einschätzung kommt auch Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat in seinem 2019 veröffentlichten sowie vom Deutschen Studentenwerk herausgegebenen Rechtsgutachten "Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen – Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule" (PDF, 1,30 MB, Datei ist nicht barrierefrei).

Nachteisausgleiche bei Prüfungen (Leistungsnachweisen im Studium)

Grundsätzlich haben Studierende mit Beeinträchtigung per Gesetz die Möglichkeit, bei Prüfungen, Leistungsnachweisen und Modulprüfungen im Studium einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Ob und in welcher Form sowie in welchem Umfang der beantragten Nachteilsausgleiche bewilligt wird, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Hochschulen und Universitäten.

Eine erste Anlaufstelle bei Fragen zur Beantragung des Nachteilsausgleiches können neben den Dozent*innen auch hochschulinterne Beratungsstellen bzw. Abteilungen für chronisch kranke und behinderte Studierende sein.

Für die Beantragung und Gewährung von Nachteilsausgleichen, im Rahmen von Leistungsnachweisen und Prüfungen, sind der Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt der jeweiligen Hochschule zuständig.

Nachteilausgleich – Was kann das im Einzelfall bedeuten?

Verbindliche gesetzliche Vorgaben können nicht gemacht werden, da jeder Nachteilsausgleich sich an der Art und Schwere einer Beeinträchtigung orientiert und situationsbedingte wie auch individuelle Gegebenheiten berücksichtigt. Somit wird der beantragte Nachteilsausgleich von Studierenden mit Beeinträchtigung als Einzelfallentscheidung behandelt.

Einen ersten Überblick über das Antragsverfahren zu behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen im Studium gibt die Webseite des Deutschen Studentenwerkes.

Ansprechpartner*innen und Anträge

Die zuständigen Kostenträger für Leistungen der Eingliederungshilfe sind in der Regel die überörtlichen Sozialhilfeträger. Je nach Bundesland ist die Eingliederungshilfe verwaltungsorganisatorisch unterschiedlich strukturiert. So gibt es Bundesländer, in denen der überörtliche Sozialhilfeträger mit seinen spezifischen Leistungen zentral und in Form einer separaten Behörde organisiert ist (z.B. in den sogenannten Landschaftsverbänden). Andere Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die überörtlichen Sozialhilfeleistungen in regionale oder kommunale Verwaltungsstrukturen eingebettet und organisiert. Hilfsmittel und erforderliche Assistenzleistungen im Studium aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung müssen daher bei den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern der einzelnen Bundesländer beantragt werden. Die Zuständigkeit des jeweiligen Trägers der Eingliederungshilfeleistungen richtet sich dabei oftmals nach dem Geburtsort bzw. dem jeweiligen Bundesland in dem man geboren ist.