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Arbeiten mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen verfügen über unterschiedliche, gesetzlich verankerte Möglichkeiten, ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern und berufliche Mehraufwendungen aufgrund der Beeinträchtigung rechtlich entschädigen zu lassen. Die Befreiung von Mehrarbeit oder der Zusatzurlaub für Menschen mit Schwerbehinderung sind hier nur einige Beispiele, bei denen der Gesetzgeber für diese Zielgruppe Entlastungsmöglichkeiten geschaffen hat.
Gleichzeitig wissen viele Anspruchsberechtigte oftmals nur einzelne Aspekte oder sind sich in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen unsicher. Dabei eröffnet die geltende Rechtsprechung nicht nur personenbezogene, neue berufliche Perspektiven, sondern kann einen fundamentalen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, der Barrierefreiheit sowie den benötigten angemessenen Vorkehrungen leisten, um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern und zu gewährleisten.

Beantragung des Schwerbehindertenausweises

Neben erhöhten Steuerfreibeträgen und der Möglichkeit der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, gibt es im Schwerbehindertenrecht für Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen ebenso im Bereich der Erwerbsarbeit bzw. der Teilhabe am Arbeitsleben unterschiedliche Hilfestellungen als auch Rechte zur Entlastung und Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.Mehr: Beantragung des Schwerbehindertenausweises

Hilfen zur Erreichung der Hochschule für Menschen mit Behinderung

Für Studierende mit Beeinträchtigung kann ein Kraftfahrzeug im Rahmen des Studiums finanziert oder anteilig gefördert werden. Dies ist möglich, wenn die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit einem nicht zumutbaren zeitlichen Mehraufwand verbunden wäre bzw. wegen einer bestehenden Mobilitätseinschränkung der öffentliche Personennahverkehr nicht genutzt werden kann.Mehr: Hilfen zur Erreichung der Hochschule für Menschen mit Behinderung

Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes

Für Arbeitnehmer*innen mit Beeinträchtigungen kann ein Kraftfahrzeug, im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, finanziert oder anteilig gefördert werden. Sind die öffentlichen Verkehrsverbindungen beispielsweise mit einem nicht zumutbaren zeitlichen sowie körperlichen  Mehraufwand verbunden oder kann aufgrund der bestehenden Mobilitätseinschränkungen der öffentliche Personennahverkehr nicht genutzt werden, um den Arbeitsplatz zu erreichen, kann eine solche Kraftfahrzeughilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.Mehr: Hilfen zur Erreichung des Arbeitsplatzes

Unterstützung und Nachteilausgleich im Studium

Für Studierende mit Beeinträchtigung kann ein Kraftfahrzeug im Rahmen des Studiums finanziert oder anteilig gefördert werden. Dies ist möglich, wenn die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit einem nicht zumutbaren zeitlichen Mehraufwand verbunden wäre bzw. wegen einer bestehenden Mobilitätseinschränkung der öffentliche Personennahverkehr nicht genutzt werden kann.Mehr: Unterstützung und Nachteilausgleich im Studium

Unterstützung bei Promotion und Habilitation

Eine zunehmende Zahl von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen überlegt zu promovieren, um damit eventuell den Grundstein für eine Karriere im Wissenschaftsbetrieb zu legen. Gleichzeitig kann eine Promotion auch außerhalb des Hochschulkontextes eine Voraussetzung für die Besetzung einer Stelle sein.Mehr: Unterstützung bei Promotion und Habilitation

Rechte von Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung

Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen sind bei der Erwerbsarbeit und im Alltag einer Mehrfachbelastung ausgesetzt. Um diesen besonderen Herausforderungen und Erschwernissen in angemessener Weise Rechnung zu tragen, und eine berufliche Eingliederung dauerhaft zu ermöglichen, gibt es unterschiedliche Entlastungsleistungen und Fördermöglichkeiten. Diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind z.B. Zusatzurlaub, Kündigungsschutz oder technische Arbeitshilfen oder auch die Finanzierung einer Arbeitsassistenz.Mehr: Rechte von Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung