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Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Schwerbehindertenvertretung ist eine wichtige Institution zur Durchsetzung und Achtung der Rechte und Bedürfnislagen der schwerbehinderten Arbeitnehmerschaft. Die gewählte Vertrauensperson aus den Reihen der Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderungen fungiert betrieblich als eine Interessenvertretung.

Wann eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen ist und welche Aufgaben mit der Interessensvertretung verbunden sind, ist verbindlich in dem § 177 und dem § 178 im SGB IX geregelt.

Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Wann sind Arbeitgeber*innen verpflichtet eine Schwerbehindertenvertretung in ihrem Betrieb wählen zu lassen?Mehr: Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Die Kernaufgabe der gewählten Schwerbehindertenvertretung ist die betriebliche Eingliederung von schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen und die Repräsentierung ihrer Interessen im Betrieb oder der Dienststelle. Zugleich ist sie auch als eine beratende und unterstützende Anlaufstelle für den genannten Personenkreis tätig.Mehr: Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Weiterführende Informationen

Für einen tiefergehenden Einblick und einer fundierten Auseinandersetzung mit der Funktion und den Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung finden Sie hier weiterführende Links zum Thema.Mehr: Weiterführende Informationen