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Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Die Kernaufgabe der gewählten Schwerbehindertenvertretung ist die betriebliche Eingliederung von schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen und die Repräsentierung ihrer Interessen im Betrieb oder der Dienststelle. Zugleich ist sie auch als eine beratende und unterstützende Anlaufstelle für den genannten Personenkreis tätig.

Weiterführend kommt der gewählten SBV eine Kontroll- und Überwachungsfunktion zu. So hat sie drauf zu achten, dass sich Arbeitgeber*innen an die geltenden Gesetze, Dienstvereinbarungen und Verordnungen, z.B. hinsichtlich der Entlastungsleistungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen und der hieraus hervorgehenden rechtlichen Verpflichtungen, halten.

Ebenso liegt auch die Förderung von zielgerichteten, betrieblichen Maßnahmen zum Wohlergehen der schwerbehinderten Arbeitnehmerschaft mit in der Verantwortung der Schwerbehindertenvertretung.

Sie agiert gleichermaßen als eine spezifische Stelle des betrieblichen Beschwerdemanagements und ist bestrebt, aufgezeigte Barrieren und Herausforderung der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen abzubauen und sie über anstehende Veränderungsprozesse und über den aktuellen Stand von Vorhaben und Maßnahmen zu informieren.

Einige weitere Aufgaben im Überblick:

  • Unterstützung von Arbeitnehmer*innen bei Antragstellungen zur Feststellung von Behinderungen (Schwerbehinderungen)
  • Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen beim Gleichstellungsantrag
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen von Menschen mit Behinderungen
  • Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen

Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist keine dekorative oder Alibi-Position, sondern kann mit den vom Gesetzgeber verliehenen Rechten auf die verschiedenen Prozesse, Organisationsstrukturen und Arbeitsbedingungen für Angestellte mit Schwerbehinderung einflussnehmen und die betriebliche Entwicklung, Kultur und Politik sowohl maßgeblich als auch nachhaltig mit formen sowie gestalten.

Einige Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Überblick:

  • Bei Betrieben und Dienststellen mit über 100 Mitarbeitenden mit anerkannten Schwerbehinderungen kann die Schwerbehindertenvertretung die stellvertretende Vertrauensperson für die Erledigung von Aufgaben heranziehen, sofern der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wurde
  • Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Anhörungsrecht bei Entscheidungen des Arbeitgebers.
  • Recht auf Informierung zu allen Angelegenheiten, die die Arbeitnehmerschaft mit Schwerbehinderungen betreffen.
  • Recht auf Einberufung einer jährlichen Versammlung der schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen im Betrieb.
  • Bei Betriebs- und Personalversammlungen in Betrieben und Dienststellen kann die Schwerbehindertenvertretung teilnehmen und auf Wunsch auch ein Rederecht einfordern.
  • Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen.