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Inklusionsbeauftragte

Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderungen haben gegenüber Arbeitgeber*innen besondere Rechte, die mit entsprechenden Pflichten auf Arbeitgeber*innenseite einhergehen. Arbeitgeber*innen sind in diesem Zusammenhang zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX verpflichtet.

Aber welche Aufgaben hat die oder der Inklusionsbeauftragte eigentlich genau? Über welche Möglichkeiten und Rechte verfügt sie/er, auf die betrieblichen und unternehmerischen Strukturen einzuwirken und Veränderungsprozesse zu initiieren?

Benennung, Funktion und Aufgaben des Inklusionsbeauftragten

Der oder die bestellte Inklusionsbeauftragte vertritt die Arbeitgeber*innen vor allem bei der Wahrnehmung und Gewährleistung ihrer Pflichten und gesetzlichen Vorgaben gegenüber der schwerbehinderten Arbeitnehmerschaft.Mehr: Benennung, Funktion und Aufgaben des Inklusionsbeauftragten

Möglichkeiten und Rechte von Inklusionsbeauftragten

Innerhalb des Betriebes besitzt die oder der Inklusionsbeauftragte durch ihr/sein Vertretungsrecht für die unternehmerischen und organisatorischen Angelegenheiten von Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit, inklusive Prozesse, strukturelle sowie unternehmenskulturelle Veränderungen anzustoßen und zu begleiten.Mehr: Möglichkeiten und Rechte von Inklusionsbeauftragten

Weiterführende Informationen

Sie möchten sich vertiefend mit der Funktion und den Aufgaben der/des Inklusionsbeauftragten beschäftigen und haben noch weitergehende Fragen.Mehr: Weiterführende Informationen