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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen der Verhinderung von drohenden Behinderungen und ermöglichen den Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen.

Ziel ist der Erhalt oder die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Als wichtige Instrumente sind technische Arbeitshilfen und Arbeitsassistenz zu nennen. Mit technischen Arbeitshilfen werden behinderungsbedingte Einschränkungen ausgeglichen. Schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen sollen in die Lage versetzt werden, die Arbeiten in eigener Regie auszuführen und 100% ihrer Arbeitsleistung abzurufen. Technische Arbeitshilfen sind z.B. höhenverstellbare Tische, größere Bildschirme, eine Brailezeile oder Vergrößerungssoftware.

Reichen technische Lösungen nicht aus, besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch eine Arbeitsassistenz. Die Arbeitsassistenz soll Handreichungen und Tätigkeiten übernehmen, die aufgrund der Behinderung nicht möglich sind (z.B Kopierarbeiten bei motorischen Einschränkungen oder Telefonat bei Höreinschränkungen).

Eine Begutachtung und Beratung erfolgt durch Technische Berater*innen der Inklusionsämter und Arbeitsagenturen. Die Leistungen werden zu 100% vom beruflichen Reha-Träger finanziert.

Mögliche Leistungs- und Kostenträger für diese Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sind beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche oder private Unfallversicherung (Informationen sind von der DGUV - Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) oder die Deutsche Rentenversicherung. Weitere Informationen zu den LTA-Leistungen sind ebenso in dem Webauftritt von betanet hinterlegt.