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Fördermöglichkeiten

Für viele Akademiker*innen mit Schwerbehinderungen ist die berufliche Einmündung in die Erwerbsarbeit oder die Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt mit unterschiedlichen Hürden, Barrieren und Herausforderungen verbunden. Um diesem erschwerten Zugang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begegnen, hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Arbeitsförderung gesetzlich verankert.

Um das Interesse an schwerbehinderten Fachkräften auf Seiten der Arbeitgeber*innen zu erhöhen beinhaltet das Dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) unterschiedliche staatliche Unterstützungs- und Förderleistungen.

Hier finden Sie grundlegende Informationen zu den vorgestellten Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, falls sie als Arbeitgeber*innen überlegen, Menschen mit Schwerbehinderungen oder ihnen gleichgestellte Personen in ihrem Betrieb zu beschäftigen.

Wichtig bei fast allen Förderleistungen ist, dass Sie die Leistungen rechtzeitig vor der Arbeitsaufnahme und vor Abschluss des Arbeitsvertrages beim zuständigen Kostenträger beantragen (ein Anruf oder eine Mail reicht in der Regel aus):

Probebeschäftigung

Um einen finanziellen Anreiz zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Arbeitssuchenden mit Schwerbehinderungen zu schaffen, ist eine Erstattung des Arbeitsentgeltes im Rahmen der Probebeschäftigung möglich.Mehr: Probebeschäftigung

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Der Eingliederungszuschuss als klassischer Lohnkostenzuschuss ist ein Instrument zur beruflichen Einmündung oder Wiedereingliederung von verschiedenen Personenkreisen. Hierdurch haben Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, die anfallenden Personalkosten anteilig finanziert bzw. erstattet zu bekommen.Mehr: Eingliederungszuschuss (EGZ)

Beschäftigungssicherungszuschuss

Mit dem Beschäftigungssicherungszuschuss können Arbeitgeber*innen sich Personalkosten anteilig vom Staat erstatten lassen. Diese Finanzierungshilfe besitzt weder eine maximale Förderungsdauer noch eine festgeschriebene, sich verringernde Förderhöhe.Mehr: Beschäftigungssicherungszuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen der Verhinderung von drohenden Behinderungen und ermöglichen den Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen.Mehr: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Um gut qualifiziertes und geschultes Personal nicht wegen einer Lebenskrise oder langanhaltenden Krankheitsphasen zu verlieren und sowohl die Personalkompetenz als auch den Arbeitsplatz zu erhalten, kann das betriebliche Eingliederungsmanagement eine gute Alternative zur Kündigung sein.Mehr: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)