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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Um gut qualifiziertes und geschultes Personal nicht wegen einer Lebenskrise oder langanhaltenden Krankheitsphasen zu verlieren und sowohl die Personalkompetenz als auch den Arbeitsplatz zu erhalten, kann das betriebliche Eingliederungsmanagement eine gute Alternative zur Kündigung sein.

Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagement ist es, die Arbeitsunfähigkeit, resultierend aus unterschiedlichen Gründen und Ursachen, zu überwinden und den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten. Dieses Instrument kann zum einen die langfristige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen fördern, und zum anderen die Bindung von qualifiziertem Fachpersonal an den Betrieb oder das Unternehmen auf Seiten der Arbeitgeber*innen verbessern.

Im Rahmen einer betrieblichen (Wieder-)Eingliederungsmaßnahme können auch ambulante und stationäre Aufenthalte in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Besuch von speziellen Fachärzten oder Reha-Kliniken) angesetzt werden. Auch eine stufenweise Arbeits- und Belastungserprobung (z.B. nach dem Hambuger Modell) sind hier denkbar. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist sozialrechtlich im § 167 SGB IX verankert. Demzufolge sind Arbeitgeber*innen rechtlich verpflichtet, Arbeitnehmer*innen mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen eine BEM-Maßnahme anzubieten. Letztlich geht es dabei nicht nur, wie bereits eingangs erwähnt, darum, die Erwerbs- und Leistungsfähigkeit der betroffenen Angestellten wiederherzustellen, sondern auch einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorausschauend und präventiv entgegenzuwirken.

Vorgaben vom Gesetzgeber bestehen lediglich dahingehend, dass auf Wunsch und bei Zustimmung des betroffenen Beschäftigten der Betriebs- und Personalrat sowie bei Menschen mit Schwerbehinderungen die Schwerbehindertenvertretung in die Eingliederungsmaßnahmen des BEM zu involvieren sind.

Im Hinblick auf die Überwindung und Vorbeugung einer erneuten Erkrankung können auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder begleitende Hilfen im Berufsleben erforderlich werden. In einem solchen Fall ist der zuständige Rehabilitationsträger und das Integrations-/Inklusionsamt hinzuzuziehen.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist damit ein wichtiges Instrument, um die Teilhabe am Arbeitsleben für verschiedenste Personengruppen (Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen) langfristig sicherzustellen, den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten und die Sozialkassen zu entlasten. (z.B. Verhinderung der Inanspruchnahme von Krankengeld, Leistungen der Erwerbsminderungsrente/Frühverrentung)

Kündigungsschutz und betriebliches Eingliederungsmanagement

Zu diesem rechtlichen Sachverhalt gibt es ein prägendes und wegweisendes Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts (10.12.2009 – 2 AZR 400/08). Grundsätzlich ist das betriebliche Eingliederungsmanagement keine formelle Voraussetzung, um im Anschluss eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen zu können. Dennoch dient das BEM der Identifizierung von Maßnahmen, die auf juristisch-rechtlicher Ebene als ein milderes Mittel gegenüber einer Kündigung zu werten sind. Folglich ist das betriebliche Eingliederungsmanagement kein Bestandteil des Kündigungsschutzes in Verknüpfung mit dem juristischen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Eine fundierte Auseinandersetzung zum Thema gibt das Informationsvideo von der W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG.

Weiterführende Links

Sie haben Interesse bekommen und möchten mehr über das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und seine Methoden sowie über das Verfahren und dem Ablauf des BEM wissen?! Die nachfolgenden Informationsseiten verschiedener Anbieter*innen ermöglichen einen vertiefenden Einblick über das Potenzial, die Einsatzmöglichkeiten, die Grenzen oder über bestehende Probleme und Schwierigkeiten des BEM.

Zusätzliche Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement sind auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung, auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) oder dem digitalen Informationsportal talentplus von REHADAT zu erhalten.

Details zu spezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchführung eines BEM-Verfahrens sind bei W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG zu finden.

Umfängliche Informationen und Einzelheiten zum betrieblichen Eingliederungsmanagement bietet zugleich die Publikation Das Betriebliche Eingliederungs-Management (PDF, 3,12 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm). ZB-Ratgeber der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und der Geschäftsstelle, c/o des Landschaftsverbandes Rheinland von 2018.